Mitgliedschaft im Heimatverein Brochterbeck

Werde Mitglied und bereichere unsere Gemeinschaft.

§ 4 Mitgliedschaft

( 1 )    Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und die die Vereinssatzung und die Beschlüsse des Vereins und seiner Organe anerkennt.

( 2 )    Die Mitglieder sind aufgerufen, die Arbeit des Vereins durch Anregungen und Hinweise zu beleben und mitzugestalten.

( 3 )    Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.

( 4 )    Die Beitrittserklärung, über die der Vorstand entscheidet, ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

( 1 )    Es ist ein Mitgliedsbeitrag in Geld zu leisten

( 2 )    Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.

( 3 )    Ehegatten von Mitgliedern sind beitragsfreie, stimmberechtigte Mitglieder.

Foto: KI-generiert

Gemeinschaft erleben

Tauche ein in lokale Traditionen und stärke das Zusammengehörigkeitsgefühl durch aktive Teilnahme an unseren Veranstaltungen.

Vielfältige Mitgestaltung

Nutze die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und die Zukunft unseres Heimatvereins aktiv mitzugestalten.

Exklusive Veranstaltungen

Genieße besondere Einladungen zu unseren Angeboten und profitiere vom Austausch mit Gleichgesinnten.